Suche
|
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung.
Multiple Sklerose verläuft bei jedem Menschen anders – doch viele Betroffene stellen sich früher oder später dieselbe Frage: Wie bleibe ich im Alltag so selbstständig wie möglich? Hilfsmittel für Mobilität, Feinmotorik, Kommunikation und weitere MS-typische Einschränkungen können hier gezielt unterstützen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Hilfsmittel es gibt, wofür sie geeignet sind – und wie die Kostenübernahme durch Kranken- und Pflegekasse funktioniert.

Photo: © Science Photo Library via Canva.com
Klassische Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl übernimmt bei ärztlicher Verordnung die Krankenkasse. Pflegehilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern, übernimmt die Pflegekasse – dafür ist ein anerkannter Pflegegrad notwendig.
Für Hilfsmittel nach § 33 SGB V (z. B. Rollator, Rollstuhl) nicht. Für Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI ist ein Pflegegrad Voraussetzung.
Mit einer ärztlichen Verordnung, die bei der zuständigen Kranken- oder Pflegekasse eingereicht wird. Sanitätshäuser und die DMSG-Sozialberatung unterstützen bei der Auswahl und dem Antrag.
Es gibt kein einzelnes „Fatigue-Hilfsmittel" – hilfreich sind eher Kombinationen aus Energiemanagement, Sitz- und Ruhehilfen sowie bei Hitzeempfindlichkeit kühlende Hilfsmittel. Ergotherapeutische Beratung hilft, die passende Kombination zu finden.
Ein Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids möglich (§ 84 SGG), ein formloses Schreiben genügt. Die DMSG-Landesverbände bieten hierzu kostenfreie Sozialberatung an.