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Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung.
Ein Schlaganfall kann von einem Tag auf den anderen verändern, wie sicher sich Betroffene im eigenen Zuhause bewegen. Besonders das Badezimmer – nass, eng, oft mit Stufen und schweren Türen – wird schnell zur Gefahrenquelle. Mit gezielten Anpassungen wie einer bodengleichen Dusche, Haltegriffen und einem höhenverstellbaren Waschbecken lässt sich das Sturzrisiko deutlich senken und die Selbstständigkeit erhalten. Viele dieser Maßnahmen werden zudem von der Pflegekasse bezuschusst. Wir zeigen, welche Anpassungen sinnvoll sind, wie die Planung gelingt und wie Sie finanzielle Unterstützung erhalten.

Photo: © Zur Verfügung gestellt von Keuco
Erkundigen Sie sich bei den verschiedenen Trägern über mögliche Finanzierungsmöglichkeiten. Oft sind Zuschüsse für Betroffene möglich.
Nein. Die Pflegekasse zahlt bei anerkanntem Pflegegrad einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (Stand 2026). Leben mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt, kann sich dieser Betrag vervielfachen. Darüberhinausgehende Kosten müssen selbst getragen oder über andere Förderwege wie die KfW-Förderung oder die steuerliche Abzugsfähigkeit abgedeckt werden.
Ja, der Zuschuss nach § 40 SGB XI setzt einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) voraus. Ohne Pflegegrad kommen andere Förderwege wie die KfW-Förderung „Barrierereduzierung" oder kommunale und landesspezifische Wohnraumförderungen infrage.
Bauliche Veränderungen in Mietwohnungen benötigen grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters. Nach § 554 BGB haben Mieterinnen und Mieter mit Behinderung einen Anspruch darauf, dass der Vermieter zustimmt, sofern die Maßnahme dem Wohnen mit Behinderung dient. Der Vermieter kann dafür eine Sicherheitsleistung für einen möglichen späteren Rückbau verlangen.
Der Antrag bei der Pflegekasse muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden; über die Bewilligung entscheidet die Kasse im Einzelfall. Wie lange die handwerkliche Umsetzung dauert, hängt stark vom Umfang der Maßnahme sowie von der Verfügbarkeit von Handwerksbetrieben vor Ort ab – eine frühzeitige Planung und Terminabstimmung ist daher empfehlenswert.
Ergotherapeuten beurteilen die individuellen funktionellen Einschränkungen und geben Empfehlungen für notwendige Anpassungen. Sanitärfachbetriebe und Architekten mit Erfahrung im barrierefreien Bauen setzen die baulichen Anpassungen um. Pflegestützpunkte und Klinik-Sozialdienste vermitteln zusätzlich an Wohnberatungsstellen.