Die Krankenhaustypen in Deutschland - Was ist das richtige Krankenhaus für mich?

In Deutschland gibt es 1903 Krankenhäuser von Trägern aus drei verschiedenen Kategorien in vier verschiedenen Versorgungsstufen. Durch die in Deutschland gesetzlich verankerte freie Arztwahl, kann sich jeder selbst für das Krankhaus seiner Wahl entscheiden. Doch welches ist das richtige für meine Behandlung? Entscheidet man sich für die Uniklinik mit renommierten Professor*innen - oder doch lieber für das heimatnahe Bezirkskrankenhaus, über das man schon so viel Gutes gehört hat? Wo bin ich besser betreut, in einer Klinik der Maximalversorgung, wo alle Fachrichtungen angeboten werden oder im familiären Krankenhaus der Grundversorgung? Zur Unterstützung dieser Entscheidung möchten wir Ihnen im Folgenden einen Überblick über die Krankenhausstruktur in Deutschland geben. 

Photo: © Gagliardi Photography via Canva.com

Die verschiedenen Träger von Krankenhäusern

In Deutschland unterscheidet man drei verschiedene Krankenhausträger: öffentlich, freigemeinnützig und privat. Den größten Anteil mit knapp 39% bilden Krankenhäuser mit privater Trägerschaft. Hierbei handelt es sich um einen Konzern bzw. ein Unternehmen, wie zum Bespiel Helios Kliniken GmbH, Asklepios Kliniken GmbH, Sana Kliniken AG, Schön Klinik SE und viele weitere. 33% deutscher Krankenhäuser haben einen freigemeinnützigen Träger, wie zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz oder die evangelische bzw. katholische Kirche. Die restlichen ca. 28% sind Krankenhäuser mit öffentlichem Träger. Das sind entweder der Bund, das jeweilige Bundesland, der Kreis, die Gemeinde oder auch Berufsgenossenschaften oder Gemeindeverbände. Obwohl die Anzahl der Krankenhäuser mit öffentlichem Träger den kleinsten Anteil darstellen, gehören ihnen fast 50% aller Betten an, während nur ca. 20% der Krankenhausbetten zu einer Klinik mit privaten Träger gehören (Quelle Statistisches Bundesamt). Grund dafür ist unter anderem, dass die bettenreichen Universitätskliniken fast alle, mit Ausnahme des Universitätsklinikums Gießen und Marburg, einen öffentlichen Träger haben, meist das jeweilige Bundesland.

Die verschiedenen Versorgungsstufen

Entsprechend der Spezialisierung und des Leistungsangebots werden Krankenhäuser verschiedenen sogenannten Versorgungsstufen zugeordnet. Je nach Bundesland werden dabei drei oder vier Stufen unterschieden. In Krankenhäusern der Grundversorgung gibt es die Fachabteilungen für Innere Medizin und/oder allgemeine Chirurgie. Krankenhäuser der Regeversorgung betreiben außerdem mindestens eine weitere Fachabteilung, meist Gynäkologie und Geburtshilfe oder auch Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Augenheilkunde oder Orthopädie. In Schwerpunktkrankenhäusern gibt es zusätzlich Fachabteilungen für Kinderheilkunde und Neurologie. Krankenhäuser der Maximalversorgung zeichnen sich zum einen durch das Angebot aller Fachbereiche aus, zum anderem besteht innerhalb der Fachgebiete eine Spezialisierung auf seltene Erkrankungen und komplizierte Krankheitsverläufe. Dazu gehören unter anderen die Universitätskliniken, wo zusätzlich auch Lehre und Forschung betrieben wird. Das heißt, hier werden Studierende ausgebildet und Behandlungen in Studien für seltene Erkrankungen angeboten. Darüber hinaus gibt es Fachkrankenhäuser, die keiner Versorgungsstufe zugeordnet werden und spezialisierte Behandlungen eines einzelnen Fachgebiets anbieten. Jedoch wird meist keine zusätzliche Abteilung für Innere Medizin oder allgemeine Chirurgie betrieben. Das sind zum Beispiel Fachkliniken für Psychiatrie, Kinderheilkunde, Schmerztherapie und viele weitere (Quelle Bundesgesundheitsministerium). 

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Versorgungsstufen von Krankenhäusern in Bayern

In Bayern werden die Stufen Grund- und Regelversorgung zusammengefasst, sodass sich ein System aus drei Versorgungsstufen ergibt: Versorgungsstufe I (Grund- und Regelversorgung), Versorgungsstufe II (Schwerpunktversorgung) und Versorgungsstufe III (Maximalversorgung).  Im Jahr 2020 erfolgte in Bayern der größte Teil der stationären Behandlungen aufgrund von Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems (14%), gefolgt von Verletzungen und Vergiftungen (11%) . Der größte Bedarf besteht also im Bereich der Inneren Medizin und allgemeinen Chirurgie, also bei Krankenhäusern der Versorgungsstufe I. Diese machen in Bayern mit 40% entsprechend den größten Anteil aus. 10% gehören zur Versorgungsstufe II und 3% zur Stufe III. Die restlichen 47% sind Fachkrankenhäuser (Quelle Krankenhausplan Bayern). 

Und welches ist jetzt das richtige Krankenhaus für mich?

Es gibt in Deutschland keine offizielle Empfehlung in welchem Fall man welche Versorgungsstufe wählen sollte. Oft hängt dies auch von der jeweiligen Erkrankung ab und ob diese in dem jeweiligen Krankenhaus behandelt werden kann. Informationen und Orientierung hierzu finden Sie auf Klinikradar. Ansonsten kann man bei seiner Entscheidung einem Prinzip folgen, welches sich an EU-Ländern orientiert, die für die Versorgung ihrer Patient*innen eine fest vorgegebene Struktur haben, wie zum Beispiel unser Nachbarland Dänemark.

Die erste Anlaufstelle ist hier immer das regionale Krankenhaus der Grundversorgung. Nur wenn die Versorgung dort nicht möglich ist, zum Beispiel weil ein bestimmtes Fachgebiet erforderlich ist oder es zu einem komplizierten Verlauf kommt, erfolgt die Überweisung in ein Krankenhaus der Schwerpunkt- oder Maximalversorgung. So sind die Betten an den Kliniken der Maximalversorgung Patient*innen mit komplexen Krankheitsbildern vorbehalten, während ein Großteil der Patient*innen heimatnah an einem Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung behandelt werden kann. Dort haben die Patient*innen oft ein vertrauteres Umfeld. Außerdem werden Fahrtwege reduziert, sowohl für den Patient*innen selbst als auch für Angehörige.

Punkte, die eher für eine Klinik der Grund- oder Regelversorgung sprechen

  • Es handelt sich um einen Routineeingriff der allgemeinen Chirurgie, bzw. eine Behandlung/Untersuchung im Bereich der Inneren Medizin. 
  • Teilweise haben die Kliniken mehr Erfahrung mit Standardeingriffen (z.B. operative Versorgung einer Unterarmfraktur oder Entfernung des Blinddarms), da sie an Häusern der Maximal- und Schwerpunktversorgung seltener durchgeführt werden. 
  • Kliniken sind oft in wohnortnähe, was kurze Wege und somit eventuell auch häufigerer Besuche durch Angehörige zur Folge hat. 
  • Durch geringere Bettenanzahl ist die Betreuung teilweise etwas familiärer bzw. persönlicher.
     

Punkte, die eher für eine Klinik der Schwerpunkt- oder Maximalversorgung sprechen

  • Die Behandlung erfolgt aufgrund einer seltenen Erkrankung oder es handelt sich um einen komplizierten Verlauf
  • Die Behandlung erfordert ein Fachgebiet, welches nicht an einem Haus der Regelversorgung verfügbar ist (z.B. Kinderheilkunde, Neurologie).
  • Es liegen andere schwere Begleiterkrankungen vor, die durch ein weiteres Fachgebiet betreut werden (z.B. schwere neurologische oder psychiatrische Grunderkrankung).
  • Es besteht der Wunsch nach einer Studienteilnahme (z.B. Therapiestudien bei Blutkrebserkrankungen). 

Eine Fachklinik kann in diesen Fällen sinnvoll sein

  • Eine Behandlung ist ausschließlich in einer speziellen Fachrichtung nötig (orthopädische Eingriffe, psychiatrische Erkrankungen, Behandlung von Kindern).
  • Es besteht keine Allgemeinerkrankung, die ggf. die Behandlung durch die Abteilung für Innere Medizin oder andere Fachgebiete erforderlich macht. 
     

Unabhängig von der Versorgungsstufe können folgende Punkte wichtig sein:

  • Welches Krankenhaus hat die meisten Eingriffe dieser Art pro Jahr?
  • Welche Wahlleistungen sind verfügbar? Zum Beispiel, wenn die Übernachtung einer  Begleitperson erwünscht ist.
  • Ist die Klinik barrierefrei?
  • Stellt die Klinik, falls nötig, Dolmetscher zur Verfügung?
  • Ist die Konfession wichtig? Falls ja, sollte unabhängig von der Versorgungsstufe ein Krankenhaus mit kirchlichem Träger gewählt werden.  
  • Ist mein*e ambulante*r Ärzt*in  Belegärzt*in an einer Klinik und möchte ich, dass er*sie den Eingriff durchführt? 
  • Bei einer Uniklinik sollte immer beachtet werden, dass hier auch Forschung und Lehre betrieben wird. Das heißt, Sie werden eventuell gefragt, ob Sie an Studien teilnehmen möchten oder z.B. Ihr Blut für Studien verwendet werden darf. Außerdem gibt es viele Studierende im Klinikbetrieb und eventuell auch Kurse für Studierende auf Station am Patientenbett. Dies kann natürlich auch immer durch den*die Patient*in abgelehnt werden. 
     

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