In Deutschland gelangen Patient*innen über verschiedene Wege ins Krankenhaus. Dabei wird prinzipiell unterschieden, ob es sich um eine Akutbehandlung also einen Notfall oder einen elektiven, also einen geplanten Aufenthalt handelt.
Die meisten Krankheitsbilder werden zunächst durch einen Haus- oder Facharzt diagnostiziert und wenn möglich auch behandelt. Es gibt allerdings diagnostische und therapeutische Verfahren, die nicht in einer ambulanten Praxis durchgeführt werden können und deswegen einen Krankenhausaufenthalt nötig machen. Zu den diagnostischen Verfahren zählen zum Beispiel Gelenkspiegelungen bei Kniebeschwerden, eine Gebärmutterspiegelung bei unklaren gynäkologischen Beschwerden oder die Entnahme von Gewebeproben bei Verdacht auf eine Krebs- oder Systemerkrankungen. Manchmal kann auch der Haus- oder Facharzt die Diagnose bereits stellen und weist die Patient*innen dann zur Therapie in eine Klinik ein. Das kann zum Beispiel eine OP oder auch eine komplexe medikamentöse Therapie wie z.B. eine Chemotherapie bei einer Krebserkrankung sein.
Entscheidet Ihr Haus- oder Facharzt, dass ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist, stellt er Ihnen einen Einweisungsschein aus, auf dem er genau vermerkt, welche Diagnostik oder Therapie erfolgen soll. Sobald Sie den Einweisungsschein haben, nehmen Sie Kontakt zum gewünschten Krankenhaus auf und vereinbaren einen Termin in der angegeben Abteilung. Prinzipiell ist die Einweisung solange gültig bis die verordnete Maßnahme erfolgt ist. Allerdings empfiehlt es sich, sich zeitnah um einen Termin bemühen, da es teilweise zu Wartezeiten kommen kann. Wenn Sie noch unschlüssig sind, für welches Krankenhaus Sie sich entscheiden sollen, können Sie Ihren überweisenden Arzt um eine Empfehlung bitten und auf klinikradar.de verschiedene Kliniken vergleichen.
Erhalten Sie eine Einweisungsschein, bedeutet dies, dass eine stationärer Aufenthalt mit Übernachtung geplant ist. Es ist jedoch auch möglich, dass Eingriffe im Krankenhaus ambulant stattfinden. Dazu können zum Beispiel unkomplizierte Augenoperationen, Gewebeprobeentnahmen oder spezielle bildgebende Untersuchungen zählen. In so einem Fall erhalten sie einen Überweisungsschein. Außerdem verfügen einige Kliniken auch über Spezialambulanzen, die ähnlich organisiert sind wie eine Arztpraxis. Für eine Vorstellung in einer derartigen Spezialsprechstunde erhalten Sie ebenfalls einen Überweisungsschein.
Liegt eine lebensbedrohliche Erkrankung vor, ist eine sofortige Behandlung in einem geeigneten Krankenhaus angezeigt. Meist erfolgt die Einweisung der Patient*innen durch den Rettungsdienst, nachdem über die Rufnummer 112 die zentrale Leitstelle informiert wurde. Die Leitstelle sendet dann den Rettungsdienst und je nach vorliegenden Beschwerden zusätzlich einen Notarzt zum Einsatzort. Das Team entscheidet vor Ort, ob eine Behandlung im Krankenhaus notwendig ist oder nicht. Falls ja wird der/die Patient*in in die Notaufnahme des nächsten geeigneten Krankenhauses gebracht. Da nicht jedes Krankenhaus über alle Fachabteilungen verfügt, wird manchmal auch ein längerer Anfahrtsweg in Kauf genommen, um ein Krankenhaus mit der nötigen Spezialisierung zu erreichen.
Vermutet der Haus- oder Facharzt bei einem/einer Patient*in eine lebensbedrohliche Erkrankung, kann dieser eine Notfall-Einweisung ausstellen, mit der sich der/die Patient*in selbst in der Notaufnahme eines Krankenhauses vorstellen kann. Dies kann zum Beispiel bei Verdacht auf eine Blinddarmentzündung oder einer schweren Lungenentzündung der Fall sein.
In der Notaufnahme arbeitet ein interdisziplinäres Team zusammen, um lebensbedrohliche Erkrankungen zu erkennen und ggf. zu therapieren. Je nach Schwere der Erkrankung bzw. Ausprägung der Beschwerden, werden die Patient*innen dann entweder zur weiteren Diagnostik oder Behandlung stationär aufgenommen, zur Überwachung über Nacht in der Klinik behalten oder wieder nach Hause entlassen. Alle nicht akut bedrohlichen Erkrankungen werden in der Notaufnahme nicht behandelt, zudem muss ich aufgrund der Nicht-Planbarkeit oft mit längeren Wartezeit gerechnet werden. Patienten werden grundsätzlich nach der Schwere der Erkrankung behandelt.
Es wird nicht empfohlen, sich eigenmächtig in der Notaufnahme vorzustellen, da es meist zu langen Wartezeiten kommt und eine gezielte Behandlung Ihrer Beschwerden nicht gewährleistet werden kann. Eine langfristige Betreuung kann bei chronischen und nicht akuten Beschwerden am besten bei einem niedergelassenen Facharzt erfolgen.
Bei akuten Notfällen sollten Sie den Notruf unter 112 anrufen, um eine schnelle und effektive Behandlung sicherzustellen. Dazu gehören etwa:
Bestehen andere Beschwerden wie ein Infekt mit Fieber, Schmerzen (Migräne, Hexenschuss), kleinere Verletzungen oder Ähnliches sollte der Hausarzt aufgesucht oder außerhalb der Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienst unter 116 117 kontaktiert werden. Wenn nötig, kann Sie dann der Haus- oder Bereitschaftsarzt ins Krankenhaus einweisen.
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