Die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie beschäftigt sich mit Erkrankungen des Gesichtes einschließlich der Zähne. Dazu zählen etwa Tumorerkrankungen im Mund- und Rachenraum, Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, aber auch zahnärztliche Eingriffe mit Zahnimplantaten sowie kieferchirurgische Eingriffe nach Unfällen. Zusätzlich werden auch plastische Wiederherstellungsoperationen etwa nach Tumoreingriffen im Gesicht durchgeführt.
Die Lippen-Kiefer-Gaumenspalte ist eine der häufigsten Fehlbildungen beim Menschen. Grundsätzlich kann diese Spaltbildung nur auf einer Seite oder auch beiden Seiten auftreten. Die Therapie wird durch ein interdisziplinäres Team aus Kinderärzten, Logopäden, HNO-Ärzten sowie auch Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt.
Erkrankungen der Zähne können neben Schmerzen und Problemen beim Kauvorgang auch enorme Auswirkungen auf den restlichen Organismus haben. Neben Karies werden durch in diesem Bereich auch Entzündungen, Fehlstellungen, Entwicklungsstörungen, Wurzelkanalbehandlungen auch Implantationen behandelt.
Chirurgische Eingriffe, insbesondere rekonstruktive Eingriffe im Mundbereich werden etwa nach Tumorveränderungen durchgeführt.
Die Speicheldrüsen produzieren Speichel und münden mit den Gängen direkt in die Mundhöhle. Neben Entzündungen können hier vorallem Steine in den Ausführungsgängen und Drüsen Probleme bereiten.
Das Kiefer hat eine große Bedeutung für die Nahrungsaufnahme und besteht aus Ober- und Unterkiefer. Die Zähne sind über die Zahnfächer im Kiefer verankert. Verletzungen durch Unfall sowie Tumoroperationen sind häufige Ursachen für eine Behandlung in diesem Gebiet.
Die Gesichtschirurgie umfasst viele Elemente der plastischen Chirurgie. In diesem Bereich werden Operationen hauptsächlich nach Unfällen sowie Tumoroperationen durchgeführt.
Das Gespräch mit dem Patienten, die Schilderung der Symptome, die Kenntnis der Vorerkrankungen sowie eine ausführliche körperliche Untersuchung ist die Grundvoraussetzung für eine exakte und zielführende Diagnose. Mit diesem Wissen wird Ihr behandelnder MKG-Chirurg weitere Diagnostik veranlassen, dazu zählen etwa: Blutuntersuchung oder eine Bildgebung (Röntgen, CT, MRT).
Grundsätzlich stehen für eine Diagnostik und Behandlung viele verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Welche Art für Sie in Frage kommt, hängt grundsätzlich von Ihrer Erkrankung, der nötigen stationären Nachbeobachtung sowie der Dringlichkeit des Eingriffes ab.
Unkomplizierte Erkrankungen und eine Erstdiagnostik erfolgen oft in einer ambulanten Behandlung. Für größere Operationen erfolgt hierauf oft eine Überweisung in ein Krankenhaus. Bei chronischen Erkrankungen ist eine fortlaufende Betreuung und Überwachung durch einen Spezialisten erforderlich.
Die Einweisung in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung erfolgt in der Regel durch einen niedergelassenen Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen oder Zahnarzt. Oftmals wurde durch Ihren behandelnden Arzt bereits eine erste Verdachsdiagnose gestellt. Diese muss im Krankenhaus weiter bestätigt werden. Auf Wunsch können Sie während des Aufenthaltes auch Zusatzleistungen wie etwa Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen.
Oft schließt sich insbesondere bei Tumoroperationen oder größeren Verletzungen eine Rehabilitationsbehandlung an. Die Rehabilitationsbehandlung wird in den meisten Fällen direkt von Ihrem Akutkrankenhaus geplant. Auch die Beantragung wird von dort in die Wege geleitet. Die Rehabilitationsbehandlung kann jedoch auch von Ihrem Hausarzt beantragt werden.
Bei komplizierten Verläufen, unklaren Krankheitszeichen oder seltenen Erkrankungen erfolgt oftmals eine Vorstellung in einer Spezialsprechstunde eines größeren Krankenhauses oder einer Universitätsklinik. Die Überweisung und Vorstellung werden von einem niedergelassenen Facharzt veranlasst.
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