Unter Wahlleistungen im Krankenhaus sind Leistungen zu verstehen, die zusätzlich zur regulären Krankenversorgung in Anspruch genommen werden und einen zusätzlichen Komfort beinhalten. Eine reguläre Krankenversorgung wird somit durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen, erweiterte Leistungen müssen selbst übernommen werden. Doch wie kommt es zu dieser Bezeichnung Wahlleistungen?
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